Zulassung im Straßenverkehr (StVZO)

Sofern keine EG-Betriebserlaubnis oder eine ABE für Einzelteile oder Komplett-Anlagen vorliegt, ist eine Einzelabnahme durch einen Technischen Überwachungsverein (TÜV, DEKRA etc.) und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere, für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr, entsprechend der StVZO, erforderlich.