Sofern keine EG-Betriebserlaubnis oder eine ABE für Einzelteile oder Komplett-Anlagen vorliegt, ist eine Einzelabnahme durch einen Technischen Überwachungsverein (TÜV, DEKRA etc.) und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere, für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr, entsprechend der StVZO, erforderlich.
Zulassung im Straßenverkehr (StVZO)
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